Wenn Sie eine Immobilie in Nordzypern kaufen möchten, sollten Sie sich zunächst über die Immobilien in Nordzypern informieren und das gewünschte Objekt besichtigen. Es ist von entscheidender Bedeutung, mit einem registrierten Immobilienmakler zusammenzuarbeiten und einen erfahrenen Anwalt zu beauftragen, der sicherstellt, dass die Immobilie über eine eindeutige Eigentumsurkunde verfügt, eine Due-Diligence-Prüfung durchführt, Verträge prüft und Sie durch die rechtlichen Verfahren beim Kauf begleitet.

Ja. Ausländern ist es derzeit erlaubt, eine Immobilie pro Person zu erwerben und zu halten. Wenn Sie mehrere Immobilien als Investition kaufen möchten, haben Sie den Kauf auf Treuhandbasis getätigt und benötigen in dieser Angelegenheit rechtliche Unterstützung.

Ja. Nach den geltenden Gesetzen der Türkischen Republik Nordzypern, dem Gesetz Nr. 52/2008 über den „Erwerb von Immobilien und Langzeitmiete (Ausländer)“ sind ausländische Staatsangehörige berechtigt, nur eine Immobilie (eine Wohnung oder eine Villa) zu erwerben. Handelt es sich bei der Immobilie um ein Grundstück, so darf dieses die Größe von 1 Donum nicht überschreiten. Handelt es sich bei der Immobilie jedoch um ein Wohnhaus, so darf das Grundstück, auf dem es steht, die Größe von 5 Donum nicht überschreiten, vorausgesetzt, die Immobilie besteht nur aus einem Wohnhaus

Ja. Der Kauf einer Immobilie in Nordzypern kann eine Reihe von Fallstricken mit sich bringen. Allen potenziellen Käufern oder Investoren wird geraten, beim Kauf einer Immobilie äußerste Vorsicht walten zu lassen und sich vor dem Kauf in Nordzypern von einem unabhängigen und qualifizierten Anwalt beraten zu lassen.

Es gibt drei Arten von Eigentumsurkunden, die auf der Herkunft vor der Teilung basieren und alle von der Türkischen Republik Nordzypern als T.R.N.C. Titel ausgestellt werden.

Titelurkunden vor 74 (Türkische Titelurkunde Koçan)

Immobilien oder Grundstücke, die vor der Teilung Zyperns im Jahr 1974 im Besitz eines ausländischen Staatsangehörigen oder eines türkischen Zyprers waren

Austausch von Eigentumsurkunden (Eşdeğer Koçan)

Immobilien oder Grundstücke, die griechischen Zyprioten vor 1974 gehörten. Diese Art von Eigentumsurkunden ist als gleichwertig bekannt. Türkische Zyprioten tauschten ihr verlassenes Land/Eigentum in Südzypern gegen ein verlassenes griechisch-zypriotisches Land/Eigentum in Nordzypern nach einem Punktesystem.

TMD Title Deeds (Tahsis Koçan)

Griechischer Besitz vor 1974. Diese Arten von Eigentumsurkunden wurden türkischen Zyprioten und ihren Familien für ihren Militär- oder Regierungsdienst verliehen und/oder geschenkt.

Erbpacht

Diese Grundstücke sind Eigentum der TRNC-Regierung und können langfristig gepachtet werden.

Gemäß dem Gesetz 52/2008 – Erwerb von Immobilien und langfristige Vermietung (Ausländergesetz) muss jeder Nicht-Staatsbürger eine Genehmigung des Ministerrats der TRNC einholen, bevor er die Eigentumsurkunde auf seinen Namen eintragen lassen kann. Die Anwaltskanzlei Munir Akil stellt den Antrag und begleitet das Verfahren in Ihrem Namen.

Für den Fall, dass Ihr Antrag auf Erteilung einer Kaufgenehmigung abgelehnt wird, können Sie eine andere Person benennen, die in Ihrem Namen und treuhänderisch für Sie handelt.

Nein, wenn Sie Ihrem beauftragten qualifizierten Rechtsanwalt eine gültige Vollmacht vorlegen. Wir können in Ihrem Namen alle Formalitäten erledigen, und Sie müssen während des Übertragungsverfahrens nicht nach Nordzypern kommen.

  • Reisepass: Erforderlich, um Käufe zu tätigen.
  • Strafregister: Ausländische Staatsangehörige müssen ein Strafregisterauszug aus ihrem Herkunftsland vorlegen, den sie von den Justizbehörden in ihrem Land erhalten. Das Dokument muss ins Englische oder Türkische übersetzt werden.

Ausländische Investoren, die eine Immobilie erwerben wollen, müssen sich über die Nähe der Immobilie informieren, wenn sie sich in der Nähe von Militärgebieten und/oder Marinestützpunkten befindet. Außerdem muss der Käufer Nachweise wie z. B. ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, aus dem hervorgeht, dass keine Vorstrafen in seinem Namen vorliegen.

Der Besitz einer Immobilie in Nordzypern berechtigt Sie nicht zu einem Wohnsitz, kann Ihnen aber helfen, eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Nach unserem Gesetz müssen Ausländer die erforderlichen Genehmigungen einholen, um in Nordzypern arbeiten und leben zu können. Ohne eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, können Sie derzeit maximal 90 Tage in Nordzypern verbringen, wenn Sie Eigentum in Nordzypern besitzen und dies dem TRNC Immigration Officer bei der Einreise oder durch eine Verlängerung bei den zuständigen Behörden vor Ablauf der Visumsfrist mitgeteilt haben.

Technisch gesehen nicht, aber wenn sich die Parteien einig sind, kann der Verkauf stattfinden. Daher ist es wichtig, dass Sie in Ihren Kaufvertrag eine Klausel aufnehmen, die Ihnen das Recht einräumt, Ihre Immobilie zu verkaufen, ohne die Eigentumsurkunde zu übernehmen.

Wenn ein Grundstück mehr als zwei Hauseigentümern zusteht. Die Immobilie wird nicht in die Eigentumsurkunde eingetragen, und Sie schulden den entsprechenden Anteil des Grundstücks.

Während es Ausländern/Nicht-Staatsbürgern freisteht, Immobilien in Nordzypern zu kaufen, berechtigt der Besitz eines Hauses nicht zum Erhalt eines Visums oder zum dauerhaften Aufenthalt in Nordzypern. Sie müssen sich mit den verschiedenen Visumoptionen befassen, um die richtige für Sie zu finden, und die Aufenthaltsgenehmigung auf den üblichen Wegen gemäß den Gesetzen der TRNC beantragen.

Wenn die Eigentumsurkunde der Immobilie nicht auf Ihren Namen eingetragen ist, Sie aber durch einen Kaufvertrag rechtlich Eigentümer sind, wird die Verteilung der Immobilie unter den Begünstigten und Erben zu einem Prozess, der sorgfältige Aufmerksamkeit erfordert. Dieser Prozess kann sich über einen längeren Zeitraum erstrecken und möglicherweise zusätzliche Steuern nach sich ziehen, je nachdem, welchen Status die Eigentumsurkunden und der ursprüngliche Verkäufer haben.

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